HYGIENEKONZEPT – 2021

 
Bei allen Präsenzveranstaltungen der IFV Beratung und Service GmbH gilt folgendes Hygienekonzept:
 

Durch das Hygienekonzept des Veranstalters sollen die nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gebotenen Sicherheitsstandards eingehalten werden, welche dem Gesundheitsschutz der Teilnehmer, Referenten, Aussteller und Mitarbeiter dient.

 

I. Was der STAAT (Bund, Länder, Gemeinde, Gesundheitsamt) zum Thema Hygiene / Gesundheitsschutz vorschreibt:

Generell sind die am Veranstaltungsort geltenden Gesetze bzw. behördlichen Vorgaben bzw. rechtskräftige Gerichtsurteile einzuhalten.

 

II. Was der Veranstalter während der „Pandemiephase“ im Rahmen der Teilnahmebedingungen mit den Teilnehmern vereinbart hat bzw. was er im Rahmen seines Hausrechtes zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern anordnet:

Seit September 2021 gilt für alle Fachtagungen des Veranstalters – sofern nichts anders angekündigt – das sog. „2G-Optionsmodell“, wonach die Veranstaltungsräume nur von Personen betreten werden dürfen, die den Status als „Genesen“ oder „Geimpft“ durch entsprechende Nachweise belegen können. Gleiches gilt für die Rahmenveranstaltungen (Networking-Events).

Vor den Veranstaltungsräumen findet eine Zutrittskontrolle statt – gemäß den tagesaktuellen Vorgaben bzw. einem durch Aushang vor Ort sowie vorherige Übermittlung an die Veranstaltungsteilnehmer bekannt gemachten Hygienekonzept.

Eine PDF-Datei mit dem IFV-Hygienekonzept wird für jede einzelnen Veranstaltung – unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten – ausgearbeitet und den Veranstaltungsteilnehmern zur Verfügung gestellt.

Den mündlichen Anweisungen der Veranstaltungsleitung (IFV-Organisationsteam) ist stets Folge zu leisten.

 

III. Wie die Veranstaltungsteilnehmer einen Beitrag zum Eigenschutz sowie zur Risikobegrenzung bei übertragbaren Covid-19-Viren leisten können:

Da in Deutschland keine generelle Impfpflicht besteht und es in der Medizin derzeit unterschiedliche Daten sowie uneinheitliche Interpretationen der momentan verfügbaren, nach wissenschaftlichen Kriterien erhobenen Studien gibt, ist es in das Ermessen der Veranstaltungsteilnehmer gestellt, ob sie von den derzeit verfügbaren Impfangeboten Gebrauch machen. Da sich der Veranstalter an den veröffentlichten Empfehlungen der STIKO ( Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ) orientiert, werden die Veranstaltungsräume für Menschen mit reduziertem Risiko für eine Infektion mit dem oder Weitergabe des Corona-Virus geöffnet. Das sind „vollständig Geimpfte“ sowie „Genesene“, die ihren jeweiligen Status durch einen entsprechenden Nachweis dokumentieren können.

Weil für die Veranstaltungen das „2-G“-Optionsmodell gilt, sind die Teilnehmer aufgefordert, die für die Zugangsbeschränkungen vor dem Betreten der Veranstaltungsräume erforderlichen Dokumente bereitzuhalten: Personalausweis sowie Impfbescheinigung oder Genesenenzertifikat – wahlweise in Papierform oder elektronisch in einer App gespeichert.

Die Veranstaltungsteilnehmer werden aufgefordert, zeitlich vor der Anreise zum Veranstaltungsort auf der Informationsseite des Veranstalters zu prüfen, ob es evtl. Aktualisierungen des Veranstaltungskonzeptes gibt. [Permalink: https://expertentagung.info/hygienekonzept]

 

 

_

HYGIENEKONZEPT für Präsenzveranstaltungen (Stand: September 2021)

.

.

Hygienekonzept

_

 

 
[Stand: 22.09.2021]